Verbandsorganeorgane

Der Vorstand besteht aus drei ehrenamtlich tätigen Personen. Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher.
Einer der beiden weiteren Vorstandsmitglieder ist sein Stellvertreter.
Diese beiden Vorstandsmitglieder haben jeweils einen persönlichen Stellvertreter.
Der Vorstand wird vom Verbandsausschuss für 5 Jahre gewählt. Die jetzige Amtszeit endet am 31.12.2027.

Der Verbandsausschuss umfasst 11 ordentliche und 11 stellvertretende Mitglieder, die ebenfalls für jeweils 5 Jahre gewählt werden. Die jetzige Amtszeit endet am 31.12.2026.
Die Ausschussmitglieder werden in den Mitgliederversammlungen der einzelnen Wahlbezirke gewählt. Die Ausschussmitglieder wählen entsprechend der Satzung (1 Jahr später) den Vorstand.

Die Geschäfte werden vom Verbandsvorsteher geführt.

Die Aufsichtsbehörde der Vechtaer Wasseracht ist der Landkreis Vechta.

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