Gründung der Vechtaer Wasserachtgruendung

 Am 9. August 1922 wurde die Vechtaer Wasseracht entsprechend dem Oldenburgischen Geestwassergenossenschaftsgesetz ins Leben gerufen. 
Somit sollte dieser Wasser- und Bodenverband nach dem Wortlaut des Gesetzes „alle die im Freistaat Oldenburg liegenden Flächen, deren Niederschlagsgebiet die Zuflüsse der Hunte oberhalb ihres Treffpunktes mit der ehemaligen Landesgrenze in der Gemeinde Goldenstedt sind”, entwässern.

Da sich die Wasserscheide zwischen Weser- und Emseinzugsgebiet in Nord-Südrichtung östlich von Vechta, Lohne und Steinfeld über den Rücken der Dammer Berge bis zur Gemeindegrenze Neuenkirchen-Vörden zieht, bildet dieses in östlicher Richtung entwässernde Niederschlagsgebiet bis an die Hunte das Verbandsgebiet der Vechtaer Wasseracht.

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